Wenn sich auf einem bestehenden Bausparvertrag bereits ein ordentliches Guthaben angesammelt hat, können Sie die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens in Betracht ziehen. Entscheidend für den kurzfristigen Einbau in die Finanzierung ist jedoch, dass der Vertrag bereits zuteilungsreif ist oder es zumindest in Kürze sein wird.