Wer sich BesitzerIn einer Immobilie nennen darf und über ihren Verkauf nachdenkt, sollte sich, wie bei jeder Art von Geschäft, nicht auf sein bzw. ihr Gefühl verlassen sondern die Verkaufsabwicklung gut planen. Ist dieser Verkauf doch für den Immobilienbesitzer kein leichtes und – abgesehen von Personen, die Immobilien gewerbsmäßig veräußern – kein alltägliches Procedere. Damit der Verkauf ein gutes Geschäft werden kann, sollten folgende Punkte im Vorfeld geklärt werden.
Am Anfang sollte eine professionelle Bewertung der Immobilie stehen. Hierbei sollte nicht auf eine professionelle Begutachtung durch eine(n) Sachverständige(n) verzichtet werden, da eigene Vergleiche mit Objekten in der Umgebung und Zuhilfenahme von veröffentlichten Preisspiegeln in den seltensten Fällen eine professionelle Expertise ersetzen können, da diese auf die Besonderheiten sowohl in der Beschaffenheit als auch sonstiger wertbezogener Merkmale eingeht. Hierfür sollten 2 bis 5 Promille des voraussichtlichen Verkaufspreises budgetiert werden. Um eine schnelle Bewerbung des Verkaufsobjektes zu gewährleisten, sollten Mängel und Angaben über die Immobilie auch der Wahrheit entsprechen um hier eine korrekte Abwicklung zu gewährleisten. Hierbei ist auch zu empfehlen, etwaige kleine Mängel durch Reparaturen zu beheben. Tropfende Wasserhähne oder quietschende Türen tragen sicherlich nicht zum schnellen Verkaufserfolg bei. Ein guter Makler sollte darauf hinweisen und die Immobilie inserieren. Des Weiteren sollte der Verkaufsprozess nie ohne RechtsanwältIn oder NotarIn vonstattengehen. Bereits die Formulierung des Verkaufsvertrages verlangt nach professioneller Formulierung und auch der Abschluss des Verkaufsvorganges durch die Eintragung ins Grundbuch wird durch kompetente Hilfe erleichtert. Wichtig ist auch die Existenz eines höchstens 10 Jahre alten Energieausweises, der über die tatsächliche Energieeffizienz der Immobilie Auskunft gibt. Bei Nicht-Vorhandensein dieses Ausweises wird die Energieeffizienz basierend auf Alter und Art des Gebäudes errechnet und kann zu Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Verkäufer führen. Letztlich ist auch auf den Punkt der Besteuerung hinzuweisen. Sollte die Immobilie innerhalb von 10, oft auch bis zu 15 Jahren nach ihrem Erwerb wieder verkauft werden, muss die Differenz besteuert werden. Ist die Immobilie jedoch 2 Jahre vom Besitzer als offizieller Hauptwohnsitz genutzt worden, fallen keine zusätzlichen Steuern beim Verkauf an.