Mit Riester Schulden fürs Eigenheim tilgen
Riester-Sparer dürfen ihr Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase entnehmen, um ihre selbstgenutzte Immobilie zu entschulden. Der noch in diesem Jahr dafür geltende Mindestbetrag von 10.000 Euro fällt ab 2010 weg.
Um Ihren Riester-Vertrag zur Tilgung einzusetzen, müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Zentralen Stelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Spezielle Vordrucke gibt es dafür nicht. Als Nachweise verlangt die ZfA in der Regel einen aktuellen Grundbuchauszug, eine aktuelle Meldebestätigung, einen Beleg über die Höhe der Restschuld und eine Bescheinigung über die Höhe der Erträge Ihres Riester-Vertrags vom Anbieter (Kopien reichen aus). Sie müssen erklären, dass Sie in der Immobilie Ihren Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt haben. Sie sollten den Antrag früh stellen. Über die Bearbeitungszeit kann die ZfA derzeit keine Auskünfte erteilen.
Beachten Sie, dass Sie Ihr Riester-Kapital auch dann versteuern müssen, wenn Sie es zur Tilgung nutzen.






