Während die Kredit- und Anlagezinsen bei Banken je nach aktueller Situation am Zinsmarkt recht kräftig schwanken können, wirkt sich bei Bausparkassen das Auf und Ab am Zinsmarkt nur gedämpft aus. Der Grund: Die Institute sind wegen der besonderen Struktur des Bausparvertrags zumindest teilweise vom Zinsmarkt praktisch abgekoppelt.
Die Bausparkassen verschaffen sich von den Bausparern Geld zu günstigen Konditionen, indem sie für das angelegte Bausparguthaben nur einen niedrigen Zins zahlen. Dieses Geld wird wiederum zu vergleichsweise günstigen Zinsen an die Kunden in Form des Bauspardarlehens ausgeliehen. Allerdings stehen diese Mittel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung, d.h. eine Bausparkasse kann nur so viel an günstigen Bauspardarlehen vergeben, wie auf der anderen Bilanzseite in Form von Bausparguthaben abgedeckt ist.
Aus diesem Grund haben Bausparverträge eine besondere Gestaltung. Man schließt zunächst einmal einen Vertrag über eine bestimmte Summe ab, dann beginnt man zu sparen – und zwar regelmäßig, wobei auch Extra-Einzahlungen möglich sind. Je nach angesammeltem Guthaben erhöht sich Jahr für Jahr die sogenannte “Bewertungszahl”. Hat sie eine bestimmte Höhe erreicht, ist der Vertrag zuteilungsreif. Das bedeutet aber nicht, dass einem das Geld ausgezahlt wird, denn die Bausparkassen unterscheiden spitzfindig zwischen “zuteilungsreif” und “Zuteilung”. Erst wenn der Bausparvertrag zugeteilt wird, wird die Bausparsumme auch ausgezahlt – was deutlich später als die Zuteilungsreife sein kann. Dann kann man auch die Differenz zwischen dem bereits angesparten Guthaben und der abgeschlossenen Vertragssumme als Bauspardarlehen in Anspruch nehmen.
Bei der Bausparsumme sollte man auf den monatlichen Regelsparbeitrag achten. Nur wenn man den auch erbringt, wird die Zuteilungsreife in der angegebenen Zeit erreicht. Auf jeden Fall sollte man sich einen Sparplan geben lassen. So kann man feststellen, wie sich Guthaben und Bewertungszahl ergeben und wann man mit der Zuteilungsreife rechnen kann.
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